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Die Funktionen
Förderrichtlinie wird verlängert und flexibilisiert:
Das Land unterstützt die Schulsozialarbeit bereits seit Jahren dauerhaft mit landeseigenen Stellen. Zudem fördert das Land als freiwillige Leistung die Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung auf Grundlage dieser Richtlinie durch jährlich bereitgestellte Landesmittel in Höhe von 57,7 Millionen Euro
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote
Das Land gewährt Zuwendungen für die Durchführung von zusätzlichen
Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Startchancen-Schulen zur
Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen und der
Persönlichkeitsentwicklung
Programm verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028